Der Vorstand der Frauen Union des Kreisverbandes Esslingen informierte sich am 13. Februar 2020 ab 18:30 Uhr im Hotel Jägerhaus in Esslingen über die Hinterbliebenenrente

Der Vorstand der Frauen Union des Kreisverbandes Esslingen informierte sich am 13. Februar 2020 ab 18:30 Uhr im Hotel Jägerhaus in Esslingen über folgendes brisantes Thema - Die Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebene - der sichere Weg in die Altersarmut.
Es referierte Barbara Schunter, welche im Landratsamt Rems-Murr-Kreis tätig ist.
Sie schildert klar und deutlich und mit statistischen Zahlen belegt, die Situation der Hinterbliebenen.
Sie erklärt die Situation an einem Beispiel eines alleinstehenden Verwitweten. Wenn ein alleinstehender Verwitweter 972,52€ im Monat verdient, also 100€ mehr als die Hinzuverdienstgrenze (872,52€), wird ihm die Hinterbliebenenrente um 40€ gekürzt. Es werden alle Einkunftsarten vom Arbeitslohn über Zinsen und Gewinnanteilen (auch bei Rentenversicherungen!), über den 450€ Mini-Job, der für alle Nicht-Verwitweten in Deutschland abzugsfrei ist, wie auch (Miet-)Einnahmen aus Immobiliengeschäften, angerechnet.
Der Freibetrag von 872,52€ erhöht sich pro Kindergeld berechtigtem Kind um 185,08€.
Junge Hinterbliebene haben ein sehr geringes Netto-Haushaltseinkommen aufgrund der verhältnismäßig kurzen Einzahlungszeit des Verstorbenen. Meistens haben junge Hinterbliebene junge Kindern und müssen sich oft um geeigneten Wohnraum kümmern oder die Kosten des nicht abbezahlten Eigenheimes übernehmen. Die eigene Altersrente zu ermöglichen, ist kaum möglich. Eine absolute Mehrfachbelastung! Die Altersarmut ist vorprogrammiert.
Ein Zugewinnausgleich, wie bei Geschiedenen, gibt es bei der Hinterbliebenenrente nicht. Dies ist aus der Perspektive der Hinterbliebenen nicht nachvollziehbar!
Wir bedanken uns sehr bei Barbara Schunter für Ihren informativen Vortrag. Sie hätte noch viel mehr berichten können. Ein sensibles Thema, welches sehr nachdenklich macht.
Wir bedanken uns sehr bei Helmut Reimchen, ein Rentenberater, der viele Aspekte von Frau Schunter bejahte und uns mit weiteren interessanten sachlichen Inhalten zur Rententhematik informierte.
Weitere Informationen über die Hinterbliebenenrente sind in folgender Facebookgruppe „Gerechte HinterbliebenenRente“-Gruppe zu finden.

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